Ziele

(1) Das Institut für Qualität und Innovation in der häuslichen Versorgung gGmbH (IQH) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Altenhilfe und Berufsbildung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 1, 4 und 7 AO. Die Gesellschaft wirkt im Bewusstsein der großen Bedeutung qualifizierter Helfer/innen für alte, kranke und behinderte Menschen v.a. in ihrem häuslichen Umfeld.

(3) Dieser Satzungszweck wird insbesondere wie folgt verwirklicht – das IQH

  • Konzipiert und verwirklicht praxisnahe Forschung mit dem Ziel, Erkenntnisse zu generieren, die zu Innovation und hoher Qualität in der häuslichen Versorgung alter, kranker und behinderter Menschen beitragen
  • konzipiert, vertreibt und organisiert entgeltliche und unentgeltliche Fort- und Weiterbildungsangebote
  • wendet sich an Betreuungspersonen, examinierte und nicht-examinierte Pflegekräfte, Ehrenamtliche, Angehörige und Pflegebetroffene
  • entwickelt dafür neue Bildungsformate (blended learning) durch Nutzung digitaler Technik und künstlicher Intelligenz
  • bearbeitet u.a. die Themenbereiche Betreuung, Fachpflege, Pflegeberatung und Gesundheitsmanagement
  • sorgt für eine anerkannte Zertifizierung ihrer Bildungsangebote
  • vernetzt sich mit Unternehmen und Hochschulen in ganz Europa
  • unterstützt die Akzeptanz von Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch Veranstaltungen und Forschungsprojekte
  • befähigt die Akteure der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, fair und nachhaltig zu agieren
  • informiert die Öffentlichkeit und die Gesundheitswirtschaft durch Publikationen und Veranstaltungen
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